Arbeitsrecht: Kündigung erhalten?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages bekommen?

Was müssen Sie beachten? Können und wollen Sie gegen diese Kündigung vorgehen? Bekommen Sie eine Abfindung?

Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach kann die Kündigung nicht mehr mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

Sprechen Sie uns schnellstmöglich nach Zugang der Kündigung an. Wir beraten Sie und leiten die erforderlichen Schritte fristwahrend ein.