Aktuelles
Hier finden Sie alle Neuigkeiten rund um die Kanzlei Köther - Schmitt

Unserer Stellenangebot:
Wir suchen Sie, eine/einen Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit (40 Stunden je Woche) oder gerne auch in Teilzeit (20-30 Stunden je Woche) oder als Minijob zur Unterstützung unseres Teams ab sofort.
Wir sind eine in Schwerte alteingesessene Anwaltskanzlei bestehend aus drei Anwälten. Schwerpunktmäßig sind wir auf den Gebieten des Familien-, Arbeits-, Verkehrs-und Verkehrsunfallrechts sowie des Mietrechts tätig.
Wir bieten Ihnen:
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem freundlichen Team
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir wünschen uns von Ihnen: - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse im Anwaltsbereich und RVG
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Kenntnisse des Anwaltsprogramms RA-Micro und Word
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.rae-koether.de
Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen – gerne auch per E-Mail an: info@rae-koether.de – zu.
Ihr Kanzleiteam
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Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2026
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann ab dem 1. Januar 2026 :
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) 486 statt bisher 482 Euro,
- für die Zeit vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) 558 statt bisher 554 Euro
- für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 653 statt bisher 649 Euro monatlich.
- ab Volljährigkeit (4. Altersstufe) 698€ statt bisher 653€
Der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende notwendige Eigenbedarf beträgt für den nicht-erwerbstätigen Unterhaltsschuldner weiterhin 1200 Euro und für den erwerbstätigen Unterhaltsschuldner 1450 Euro. Hierin sind bis 520 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.
Die Zahlbeträge sind die um das hälftige Kindergeld verringerten Tabellensätze. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG BEI VERKEHRSUNFALL
Wir bieten Ihnen ab sofort in UNFALLSACHEN eine kostenlose Erstberatung an.
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Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2025
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a I BGB erhöht sich auf monatlich:
- in der ersten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 1 BGB) 482 € ab dem 1.1.2025 ( bisher 480 € ), Zahlbetrag 357€,
- in der zweiten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 2 BGB) 554 € ab dem 1.1.2025 ( bisher 551 € ), Zahlbetrag 429€,
- in der dritten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 3 BGB) 649 € ab dem 1.1.2025 ( bisher 645 € ), Zahlbetrag 524€,
- in der vierten Altersstufe (§ 1612a I S. 3 Nr. 3 BGB) 693 € ab dem 1.1.2025 ( bisher 689 € ), Zahlbetrag 443€.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
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Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Schäden am Auto in der Waschanlage:
Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haftet grundsätzlich der Waschanlagenbetreiber für Schäden am Fahrzeug.
Der Sachverhalt: In einer Autowaschanlage riss der serienmäßige Spoiler des Autos eines Kunden ab. Die abgerissene Heckspoiler verursachte noch weitere Schäden am Fahrzeug in der Waschanlage.
Der BGH sah die Ursache der Beschädigung allein im Obhuts-und Gefahrenbereich des Waschanlagenbetreibers. Dies insbesondere deswegen, da der Heckspoiler serienmäßig am Fahrzeug angebracht gewesen war. Der Kunde kann daher berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug so, wie es ist, unbeschädigt aus dem Waschvorgang hervorgeht. Der Kunde könne nicht erkennen, welche Waschanlagen konstruktionsbedingt nicht in der Lage sind, das jeweilige Auto zu reinigen. Allerdings könne der Anlagenbetreiber bestimmte Fahrzeugmodelle ausschließen. Dies war aber in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall nicht passiert.
Auch lapidare Hinweise, dass für "nicht ordnungsgemäß" oder "nicht zur Serienausstattung gehörende" Fahrzeugteile keine Haftung übernommen werde, reiche nicht aus. Im Gegenteil wird gerade diese Formulierung darauf hindeuten, dass der Kunde mit einem serienmäßig ausgestatteten Fahrzeug also gefahrlos in die jeweilige Waschanlage einfahren könne.
Der Waschanlagenbetreiber wurde zum Schadensersatz verurteilt.
Urteil vom 21.11.2024, AZ: VII ZR 39/24
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Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2024
Die für die Berechnung des Kindesunterhalts maßgeblichen Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle sind zum Jahreswechsel erneut erheblich angehoben worden.
Der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe (Tabellensätze) ist von 437 € auf nunmehr 480€ , in der 2. Altersstufe von 502 € auf nunmehr 551€ und in der 3. Altersstufe von 588 € auf nunmehr 645€ monatlich angehoben worden.
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NEU: WebAkte
Als besonderen und kostenlosen Service unserer Kanzlei bieten wir Ihnen mit der Webakte Akteneinsicht rund um die Uhr – unabhängig von unseren Kanzleiöffnungszeiten.
WebAkte
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Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2023
Die für die Berechnung des Kindesunterhalts maßgeblichen Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle werden zum Jahreswechsel erneut erheblich angehoben.
Der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe (Tabellensätze) ist um 41 € auf nunmehr 437€ , in der 2. Altersstufe um 47€ auf nunmehr 502€ und in der 3. Altersstufe um 55 € auf nunmehr 588€ monatlich angehoben worden.
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Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 gültig
Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 9. November 2021 und bringt deutlich höhere Sanktionen, unter anderem für:
– Tempoverstöße (höhere Bußgelder, aber Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert), z.B.
70€ statt 35€ Bußgeld bei 20km/h zu schnell innerorts
60€ statt 30€ Bußgeld bei 20km/h zu schnell außerorts
– Falschparker und Halten in 2. Reihe (höhere Bußgelder)
25€ statt 15€ für Parken im Halteverbot;
55€ statt 35€ für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz
in zweiter Reihe Parken oder halten: 55€; bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 80€
– wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt künftig ein Fahrverbot
200€ und 2 Punkte im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot
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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021:
Die Tabellensätze wurden angehoben und auch das Kindergeld steigt.
Für Fragen und eine Neuberechnung des Kindesunterhalts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
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Sie finden uns ab sofort unter der Adresse Senningsweg 9, 58239 Schwerte.
Wir freuen uns daher, Sie seit
dem 01.01.2017 in unseren neuen Geschäftsräumen begrüßen zu dürfen.
Kostenlose Mandantenparkplätze befinden sich im Hof hinter dem Haus.