Befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag digital unterschrieben?
Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag digital unterschrieben, dann ist die Befristung unwirksam mit der Folge, dass Ihr Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen ist.

Gerade zur Zeit von Corona kommt es regelmäßig vor, online Verträge abzuschließen.

Oft gilt dies auch für Arbeitsverträge, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer per Mail übersandt werden. Diesen Vertrag auszudrucken, zu unterschreiben und per Post an den Arbeitgeber zurückzuschicken, ist aufwendig. Viel einfacher ist es, wenn digital eine Unterschrift unter das Dokument gesetzt wird und der Arbeitsvertrag dann per E-Mail zurückgeschickt wird.

Dieser Arbeitsvertrag ist natürlich gültig, da an einen unbefristeten Arbeitsvertrag keine besonderen Anforderungen gestellt werden.

Was ist allerdings mit befristeten Arbeitsverträgen?

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die sogenannte Schriftform erforderlich. Das bedeutet, dass zwei Originalunterschriften mit Stift auf einer Vertragsausfertigung auf Papier gefordert wird.

Wird diese Schriftform nicht eingehalten – also dann, wenn der Arbeitsvertrag nur elektronisch unterzeichnet ist – dann ist diese Befristung unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitsvertrag dann unbefristet gilt.

Sollen wir auch Ihren Vertrag prüfen, sprechen Sie und an.