Scheidung
Trennung? - Scheidung?
Sie wollen die Trennung oder haben sich bereits getrennt?
- Was Sie beachten müssen und welche tatsächlichen und rechtlichen Folgen eintreten beantworten wir Ihnen gerne
Wann können Sie die Scheidung einreichen und welche Ansprüche haben Sie?
- Wenn sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie zunächst grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten
- während des Trennungsjahres steht Ihnen ggf. Trennungsunterhalt zu oder Ihr Noch-Ehepartner hat Anspruch auf Unterhalt gegen Sie
- Nach Ablauf des Trennungsjahres können wir für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
Was bedeutet der Versorgungsausgleich bei der Scheidung?
- neben der eigentlichen Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs ausgeglichen
Was passiert mit den Kindern - Sorgerecht und Umgangsrecht?
- schon während der Trennungszeit sollte der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt werden. Die Kinder haben Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen, sofern durch den Umgang nicht das Wohl der Kinde gefährdet ist.
- wenn keine Anträge zum Sorgerecht gestellt werden, bleibt es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.
Bekommen Sie Unterhalt oder müssen Sie Unterhalt Zahlen?
- diese Fragen sollten bereits im Trennungsjahr geklärt werden, da es Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nicht gibt.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns, wir beraten Sie persönlich und individuell, beantworten Ihre Fragen und machen Ihre Ansprüche geltend.