Sorgerecht

Sorgerecht

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Das Sorgerecht umfasst die Pflicht und das Recht, alle Angelegenheiten das Leben ihres minderjährigen Kindes betreffend zu regeln. z.B. zählt dazu:
– Namensrecht, also die Bestimmung des Namens des Kindes
– Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Recht zu bestimmen, wo das Kind lebt und sich aufhält
– Umgangsrecht, also das Recht, wer wann und wo Umgang mit dem Kind hat
– schulische Belange, also das Recht, welche Schule das Kind besucht
– die religiöse Erziehung,
– medizinische Behandlungen
– die Ausbildung

Das Sorgerecht hat sich immer am Kindeswohl zu orientieren.
Wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet sind, erhalten beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Das gemeinsame Sorgerecht erhalten Sie auch:
– bei Abgabe einer Sorgeerklärung (beim Jugendamt oder einem Notar)
– wenn das Familiengericht die elterliche Sorge zur gemeinsamen Ausübung überträgt

Wenn bei Geburt des Kindes die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, keine Sorgeerklärung abgegeben wurde und die Mutter nicht bereit ist, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten. Hierzu muss beim Familiengericht ein Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge gestellt werden. Diesem Antrag wird das Gericht dann entsprechen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Hierfür gibt es eine gesetzliche Vermutung, die durch die Kindesmutter durch Vorbringen entsprechender Gründe widerlegt werden kann. Bestehen solche Gründe nicht, wird das Gericht dem Antrag entsprechen und das Sorgerecht auf beide Elternteile gemeinsam übertragen.

Wer bekommt das Sorgerecht im Fall der Trennung/Scheidung?

Die Trennung und auch die Scheidung ändert nichts an dem für die gemeinsamen minderjährigen Kinder bestehenden gemeinsamen Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch über die Trennung und Scheidung hinausgehend fort.

Nur auf besonderen Antrag und bei Vorliegen z.B. einer Kindeswohlgefährdung oder nachhaltiger fehlender Mitwirkung eines Elternteils oder sonstiger Gründe, die das Kindeswohl betreffen, können Teile - oder bei gravierenden Fällen auch das gesamte Sorgerecht - auf einen Elternteil oder einen Vormund übertragen werden.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.